FACHGEBIETE
in denen wir neben den Fachanwaltschaften schwerpunktmäßig tätig sind:
Neben den durch erlangte Fachanwaltschaften belegten Rechtsgebieten beraten und vertreten wir Sie hauptsächlich in folgenden Rechtsgebieten:
- Arzthaftungsrecht
- Bankrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Grundstücksrecht
- Insolvenz- und Insolvenzstrafrecht
- Kaufrecht
- Miet-, Pacht- und Leasingrecht
- Reiserecht
- Steuer- und Steuerstrafrecht
- Strafrecht ·
- Versicherungsvertragsrecht ·
- Wettbewerbsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Vergaberecht
- Zivilrecht
Unsere Mitarbeiter benennen Ihnen gerne den jeweils zuständigen Ansprechpartner oder prüfen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Sie, ob ein oben nicht aufgeführtes Rechtsgebiet von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden kann.