FACHANWALTSCHAFTEN
Die Fachanwaltschaft ist die maximale Qualifikation für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Sie wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen dem Rechtsanwalt verliehen:
- mindestens 3-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt
- umfangreiche theoretische Kenntnisse, die durch Leistungsprüfungen (Klausuren) nachgewiesen werden müssen
- umfangreiche fachpraktische Erfahrung, die durch eine Vielzahl von Fällen innerhalb einer Zeit von 3 Jahren nachgewiesen werden muss
Fachanwälte finden Sie bei uns für folgende Rechtsgebiete:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Sven Diedering - Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt Sven Diedering