FACHANWALTSCHAFTEN

Die Fachanwaltschaft ist die maximale Qualifikation für ein bestimmtes Rechtsgebiet.


Sie wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen dem Rechtsanwalt verliehen:



  • mindestens 3-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • umfangreiche theoretische Kenntnisse, die durch Leistungsprüfungen (Klausuren) nachgewiesen werden müssen
  • umfangreiche fachpraktische Erfahrung, die durch eine Vielzahl von Fällen innerhalb einer Zeit von 3 Jahren nachgewiesen werden muss

Fachanwälte finden Sie bei uns für folgende Rechtsgebiete:


  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Rechtsanwalt Sven Diedering

  • Fachanwalt für Sozialrecht
    Rechtsanwalt Sven Diedering