FACHGEBIETE

Neben den durch erlangte Fachanwaltschaften belegten Rechtsgebieten beraten und vertreten wir Sie hauptsächlich in folgenden Rechtsgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Architektenrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Baurecht
  • Bußgeldsachen
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Grundstücksrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Kaufrecht
  • Leasingrecht
  • Medizinrecht
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsvertragsrecht ·
  • Verwaltungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zivilrecht

Unsere Mitarbeiter benennen Ihnen gerne den jeweils zuständigen Ansprechpartner oder prüfen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Sie, ob ein oben nicht aufgeführtes Rechtsgebiet von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden kann.